DAS BESTELLERPRINZIP EINFACH ERKLÄRT
Da am 1. Oktober 2014 das Mietrechtsnovellierungsgesetz beschlossen wurde, gilt seit Juni 2015 bei der Inanspruchnahme eines Maklers das sogenannte Bestellerprinzip. Wir erklären Ihnen verständlich, was sich nun wirklich geändert hat.
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