

Sie sind Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft? Sie haben eine Eigentumswohnung erworben? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Service zur Verwaltung von Wohneigentum nach dem WEG (Wohneigentümergesetz). Als von der Wohnungseigentümerversammlung bestimmter Verwalter garantieren wir die eigentümerorientierte Bewirtschaftung ihrer Wohnungen. Wir übernehmen die für alle Parteien transparente und reibungslose Hausverwaltung nach WEG § 27. Desweiteren bieten wir Ihnen zusätzlich ein individuelles Paket aus unserem breiten Leistungsangebot. Sie bestimmen, welche Arbeit wir Ihnen abnehmen, wir setzen Ihre Wünsche mittels fachlicher Kompetenz und guter Kontakte zu Spezialisten effizient um.
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Sein Wohnungseigentum zu verwalten wird immer mehr zur vorschriftengeprägten Angelegenheit. Dazu kommt ein immenser Zeitaufwand sich hier auf dem neuesten Stand zu halten, die jährlichen Abrechnungen zu erstellen, Handwerker und Hausmeister zu beauftragen und im Kontakt mit den Mietern zu bleiben. Diese Aufgaben nehmen wir Ihnen die LCM Hausverwaltung als WEG-Verwaltung aus Berlin-Potsdam ab.
Grundlage unserer Arbeit ist der § 27 des Wohnungseigentümergesetzes, kurz WEG genannt. Dort werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Verwaltung genau definiert. Darüber hinaus bringen wir unsere langjährige Erfahrung zum Wohl der Wohneigentümergemeinschaft ein. Wir sorgen nicht nur dafür, dass eine bestehende Hausordnung eingehalten wird. Auch die verwaltungstechnische Seite wird ganz von uns übernommen. Für jedes Jahr wird ein Wirtschaftsplan erstellt. Dazu wird die bisherige Hausgeldabrechnung herangezogen. Aufwendungen für Gebäudeversicherung, Fernsprechteilnehmereinrichtung bis hin zur Kosten für eine Rundfunkempfangsanlage werden vernünftig in die Planung einbezogen. Auch bei der Wahl des richtigen Energieversorgungsanschlusses beraten wir Sie gerne und kompetent. Für Instandhaltung und Instandsetzung Ihres Eigentums gilt es, eine ausreichende Instandhaltungsrückstellung zu bilden. Diese Zahlen werden im Wirtschaftsplan offen gelegt und auf jeder Wohnungseigentümerversammlung ausführlich besprochen. So bleibt für die Wohnungseigentümergemeinschaft immer transparent, was mit den bezahlten Beträgen aus der Hausgeldabrechnung geschieht.
Im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung wird gemeinsam mit allen Eigentümern beschlossen, wie ein reibungsloser Ablauf aller Belange, die die Wohneigentümergemeinschaft betreffen, gewährleistet oder optimiert werden kann. Wir kümmern uns um Angelegenheiten, die durch die Gebäudeversicherung zu tragen sind, wie beispielsweise Wasserschäden. Durch uns vorliegende Vergleichszahlen anderer Objekte sind wir immer in der Lage, die Beträge für die Instandhaltungsrückstellung innerhalb des im WEG gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens sinnvoll anzusetzen. Als erfahrene Verwalter haben wir guten Kontakt zu zuverlässigen Hausmeisterfirmen und qualifizierten Handwerkern. Sowohl eine solide Instandhaltung als auch kostengünstige Instandsetzung des Eigentums ist damit gewährleistet. Selbstverständlich begleiten wir auch alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Rundfunkempfangsanlage, der Fernsprechteilnehmereinrichtung oder bei Arbeiten hinsichtlich des Energieversorgungsanschlusses anfallen können.